Hintergrund
Zwischen 1990 und 2020 sind weltweit über 420 Mio. Hektar Wald verloren gegangen (zum Vergleich: die Fläche der Europäischen Union beträgt 423 Mio. Hektar). 90 % davon wurden in landwirtschaftliche Flächen umgewandelt. Daher wurde die EUDR-Verordnung ins Leben gerufen (kurz für EU Deforestation Regulation). Sie soll sicherstellen, dass bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse auf dem europäischen Markt ausschließlich von entwaldungsfreien Gebieten stammen und die vor Ort geltenden Rechtsvorschriften eingehalten werden. Sie ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die illegale Entwaldung.
Wer oder was ist betroffen?
Folgende Warengruppen fallen unter die EUDR-Verordnung: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja, Holz
Somit ist auch die Papierherstellung und -verarbeitung davon betroffen, ausgenommen Recyclingpapier.
Zukünftig muss die Ware also entwaldungsfrei, gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt worden sein und es muss eine Sorgfaltserklärung für den Rohstoff vorliegen. Die genannten Rechtsvorschriften können z. B. nationales und internationales Recht sein, mit Bezug auf Landnutzungsrechte, Umweltschutz, Arbeitnehmerrechte, Menschenrechte, Zollvorschriften und mehr. Wichtig ist hier vor allem der Bezug zum Schutz von Wäldern, zur Verringerung von Treibhausgasemissionen und zum Schutz der biologischen Vielfalt.
Entwaldungsfrei bedeutet im Falle des Rohstoffes Holz, dass es aus dem Wald geschlagen wurde, ohne dass es dort zu Waldschädigung gekommen ist bzw. der Wald nicht in landwirtschaftliche Fläche umgewandelt wurde. Waldschädigung wäre der Fall, wenn z. B. Primärwälder in Plantagen umgewandelt wurden. Große Händler müssen hierzu die Rohstoffe geolokalisieren, das heißt, sie bis zum Grundstück, auf dem sie abgebaut wurden, zurückverfolgen. Nur so kann die gesamte Nachweiskette vom Ursprung bis zum Endverbraucher bzw. Eigenverbrauch im Unternehmen sichergestellt werden.
Große Unternehmen, die die genannten Produkte in die EU importieren und verarbeiten, müssen gewisse Vorgaben einhalten, wie z. B. eine Sorgfaltserklärung erstellen, welche dann unter der Erst-Imports-Sorgfaltserklärungs-Referenznummer abrufbar ist. Dazu gehören die Rohstoffimporteure und Papierhersteller. Wir als Druckerei fallen unter den Bereich KMU / Nicht-Erzeuger / Nicht-Importeur. Dies bedeutet, dass wir die Referenznummer unseres Lieferanten dokumentieren und weitergeben, aber selbst keine Sorgfaltserklärung erstellen müssen.
Anwendung der EUDR
Zuerst sollte die Entwaldungsverordnung bereits zum 30.12.2024 in Kraft treten, aber auf Druck der betroffenen Branchen und vieler EU- und Dritt-Staaten hat die EU-Kommission die Anwendung der Verordnung nun um ein Jahr verschoben (Übergangszeitraum um 12 Monate verlängert). Die Regelung soll somit ab dem 30. Dezember 2025 für mittlere und Großunternehmen und ab dem 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen gelten.
Papiere bei Holzer Druck + Medien
Neben unseren normalen Papieren bieten wir auch FSC®– und PEFC-zertifizierte Papiere mit höchsten Nachhaltigkeitsstandards sowie Recyclingpapiere an, welche nicht unter die Regelung fallen.
Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.